Der von der FFS beauftragte Anwalt Martin Dumas hat einen Entwurf zur Einsprachebegründung vorgelegt. Die AG Basel-Stadt hatte die Gelegenheit, Anmerkungen und Ergänzungen vorzunehmen, bevor die Einsprachebegründung dem Zentralen Personaldienst vorgelegt wurde.
Die AG Basel-Stadt wies insbesondere auf den durch das SSR-Modell erweiterten Berufsauftrag hin sowie auf die höheren Anforderungen bezüglich Vorqualifikation (gymnasiale Matur) im Vergleich mit den Heilpädagogen und Kindergartenlehrpersonen (Fachmatur bzw. "Semi").