Wenn die Sprache von Erwachsenen gestört ist, liegt eine Störung im Bereich des Sprachzentrums des Gehirns vor. Ursachen hierfür können ein Schlaganfall, eine Hirnblutung, unfallbedingte Hirnverletzungen, Hirntumore, entzündliche Erkrankungen des Gehirns und auch Hirnabbauprozesse sein.
Die Aphasie ist eine erworbene Sprachstörung, die als Folge einer Erkrankung oder Verletzung des Gehirns auftreten kann. Die Störungen können alle expressiven und rezeptiven sprachlichen Fähigkeiten – Sprechen und Schreiben ebenso wie auditives Verstehen und Lesen – betreffen. Der Betroffene kann oft die Sprache nicht mehr wie gewohnt verwenden.
Eine Stimmstörung (Dysphonie) zeichnet sich durch eine länger anhaltende Heiserkeit aus. Die Stimme ist dann in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt und meist weniger belastbar. Stimmstörungen können funktionelle oder organische Ursachen haben.
Die Dysarthrie ist eine erworbene Sprechstörung, die durch eine Schädigung des zentralen oder peripheren Nervensystems verursacht wurde. Das Zusammenspiel zwischen Atmung, Stimmgebung und Lautbildung ist in unterschiedlichem Masse eingeschränkt. Betroffene mit einer Dysarthrie haben keine Sprachstörung wie bei einer Aphasie.
Eine Dysphagie ist eine Schluckstörung. Kennzeichen dafür können Schwierigkeiten beim Transport von Nahrung/Flüssigkeit oder Speichel vom Mund in den Magen sein. Je nach Ausprägung kann es zu Folgeerscheinungen wie z.B. Mangelernährung oder Lungenentzündung auf Grund von Aspirationen (= Eindringen von Speichel oder Nahrung in die Luftröhre und in die Lunge) kommen. Auftreten können Schluckstörungen im Rahmen vieler Erkrankungen des Gehirns oder nach Operationen im Kopf- und Halsbereich, aber auch als Veränderung der Speiseröhrenwand (z.B. Divertikel).
Facialisparese ist eine Schwäche oder Lähmung der Gesichtsmuskulatur. Die Bewegungen der Stirn, der Augenlieder, der Nase, der Wange und der Lippen können beeinträchtigt sein. Dadurch kann es zu Störungen der Artikulation und der Nahrungsaufnahme kommen. Ursachen sind unter anderem Entzündungen, Verletzungen durch Operationen oder neurologische Erkrankungen.
Die beschriebenen Störungsbilder sind hier lediglich kurz zusammengefasst.
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Eine logopädische Abklärung ist angezeigt bei Auffälligkeiten
Eine logopädische Abklärung schafft Klarheit, ob eine Beratung oder Therapie nötig ist.
Erwachsene wenden sich am besten an
Bei Erwachsenen:
Im Kanton Baselland und im Kanton Basel-Stadt wird die logopädische Therapie von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Überweisung vorliegt. Der Haus- oder Facharzt stellt dazu eine Verordnung aus: Verordnung zur logopädischen Therapie
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