Über 1000 Baselbieter Staatsangestellte haben sich im Februar dieses Jahres mit einer Beschwerde gegen die Kürzung ihres Lohns um 1% gewehrt. Gemeinsam mit anderen Berufsverbänden hat sich auch der LRB an dieser Beschwerde beteiligt, leider ohne Erfolg. Stellvertretend für alle diese Fälle hat das Kantonsgericht die Lohnkürzungen von fünf Kantonsangestellten aus unterschiedlichen Berufsgruppen unter die Lupe genommen. Sämtliche Beschwerden wurden in allen Punkten abgelehnt. Aus juristischer Sicht darf der Kanton die Löhne seiner Angestellten ohne Änderungskündigung des Arbeitsvertrags kürzen, weil diese Löhne nicht Verhandlungssache sind wie in der Privatwirtschaft, sondern in einem fixen Lohnschlüssel festgelegt werden. Matthias Scheurer vom VPOD befürchtet, dass nun die Schleuse für weitere Lohnsenkungen offen ist.